Spenden, Zustiftungen, Testament

Wir bitten um Hilfe!

Spenden

Unsere Arbeit im Sinne des aktiven Tierschutzes, besonders das Betreiben eines Tierheimes ist nicht nur zeit- und arbeitsaufwendig, sondern auch sehr kostenintensiv. Allein mit den Mitgliedsbeiträgen könnten diese Summen nicht bestritten werden und so sind wir in hohem Maße auf Spenden angewiesen. Auch Sie können durch eine solche Spende mithelfen, dass es unseren Schützlingen im Heim gut geht, dass wir weiter retten und helfen können!
Wir bitten um Ihre Überweisung auf unser Spendenkonto bei PayPal. Wir möchten auch auf unsere Amazon Wunschliste hinweisen.

oder bei der Sparkasse Bamberg IBAN DE77 7705 0000 0000 0147 87

Auch der kleinste Betrag ist uns eine Hilfe! Sie können sicher sein, dass wir jeden Cent unseren Tieren und unserer Arbeit zukommen lassen. Da wir als gemeinnütziger Verein anerkannt sind, ist Ihre Spende steuerlich absetzbar! Auch über Sachspenden würden wir uns sehr freuen.

Immer wieder möchten wir auch auf die Möglichkeit hinweisen, durch testamentarische Nachlässe die Ziele unseres Vereins zu unterstützen. Ein solches Testament muss handgeschrieben, mit Datum, Unterschrift und dem Namen des begünstigten Tierschutzvereins versehen sein. Es wird beim Nachlassgericht oder beim Notar hinterlegt. Als gemeinnütziger Verein zahlen wir keine Erbschaftssteuer. So kommen ihre Zuwendungen in vollem Umfang dem Wohl und der Pflege unserer Heimtiere zugute.

Zustiftungen

Stiftung-Tierschutz-Bamberg

Die Stiftung-Tierschutz-Bamberg wurde am 25.04.2004 vom Tierschutzverein Bamberg e.V. ins Leben gerufen. Sie ist eine vom Tierschutzverein Bamberg e.V. unabhängige, rechtsfähige, juristische Person.

Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich den Zweck, den Tierschutzverein bei der Erfüllung seiner Aufgaben, insbesondere beim Unterhalt und Betrieb seines Tierheims „Berganza“ zu unterstützen. Um finanziellen Engpässen vorzubeugen soll die gemeinnützige Stiftung dem Tierschutzverein eine dauerhafte und sichere Einnahmequelle erschließen.

Auch zugunsten der Stiftung-Tierschutz-Bamberg sind testamentarische Nachlässe möglich. Hier haben Sie die Möglichkeit, dass Ihr Nachlass dauerhaft erhalten bleibt, d.h. sicher angelegt wird und nur die Zinserträge Ihres Nachlasses dem Tierschutzverein Bamberg e.V. unterstützen. So kann Ihr Nachlass den Tieren über Jahre hinweg dauerhaft helfen.

Die Stiftung-Tierschutz-Bamberg unterliegt der Aufsicht der Regierung von Oberfranken, so dass sichergestellt ist, dass keine Unregelmäßigkeiten auftreten und, dass das Ihr Nachlass wirklich und ausschließlich der Arbeit des Tierschutzvereins Bamberg e.V. zugute kommt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite Stiftung-Tierschutz-Bamberg

Testamentarische Verfügung

Die öffentlichen Zuschüsse werden immer spärlicher. Der Tierschutzverein Bamberg e. V. ist deshalb zunehmend auf Spenden sowie testamentarische Verfügungen zur Betreuung der uns anvertrauten Tiere angewiesen. Soweit Sie erwägen das Tierheim mit einer testamentarischen Verfügung zu unterstützen, sollen die hier bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten kurz vorgestellt werden:

In einem Testament besteht die Möglichkeit von Erbeinsetzung. Es handelt sich hierbei um Nachlassübertragung im Ganzen, oder Vermächtnisse. Bei Vermächtnisse handelt es sich um Teilbeträge, die vererbt werden können.

Soweit der Tierschutzverein Bamberg e. V. in einem Testament als Erbe eingesetzt werden soll, würde beispielsweise die handgeschriebene, mit Datum und Unterschrift versehene Formulierung „Hiermit setze ich den Tierschutzverein Bamberg e. V. als meinen Erben ein“ ausreichen.

Der Tierschutzverein freut sich auch über die Zuwendung kleinerer Beträge. Es ist möglich, Kinder, Geschwister oder Verwandte als Erben einzusetzen, dem Tierschutzverein Bamberg e. V. einen bestimmten, selbstverständlich auch einen kleineren Geldbetrag zukommen zu lassen, wobei in dem Testament folgende Regelung getroffen werden kann: „Als meinen Erben setze ich meinen Bruder XY ein. Der Tierschutzverein Bamberg e. V. soll aus der Erbmasse einen Betrag von (z. B. 2.000,00 €) erhalten.“ Bei einer derartigen Gestaltung handelt es sich rechtlich um ein Vermächtnis zugunsten des Tierschutzvereins Bamberg e. V..

Derartige Verfügungen können auch ohne Notarkosten in einem völlig handgeschriebenen und unterschriebenen, sowie mit Datum versehenen, selbst erstellten schriftlichen Testament verfügt werden. Ein solches testament sollte aus Sicherheitsgründen beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt werden. Bei diesen Zuwendungen fällt keinerlei Erbschaftssteuer an. Der Tierschutzverein Bamberg e.V. als gemeinnütziger Verein unterliegt keiner Steuerpflicht. Der Betrag kommt somit komplett unseren Tieren zugute.