Mitgliederversammlung Tierschutzverein Bamberg e.V. am 27.03.2018

Sehr geehrtes Mitglied,

unsere diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung findet statt am Dienstag den 27.03.2018 um 19:00 Uhr im Restaurant Nautilus der Marinekameradschaft Bamberg  (Am Sportpl. 1, 96049 Bamberg).
Einlass ab 18:00 Uhr

Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:

I.    Begrüßung

II.    Feststellungen
Ladung zur Versammlung
Anzahl der wahlberechtigten Mitglieder
eingegangene Anträge

III.    Berichte
Tätigkeitsbericht Vorstandschaft
Tätigkeitsbericht Schatzmeister
Bericht Kassenprüfer
Entlastung der Vorstandschaft

IV.    Satzungsänderungen
§ 3 –  Mitgliedschaft
§ 8 – Aufgabenbereich des Vorstandes
§14 – Verbandsmitgliedschaft

V.    Diskussion über die Erhöhung des Jahresbeitrages
VI.    Bericht Stiftung – Tierschutz – Bamberg
VII.    Wünsche, Anfragen, Sonstiges

Anträge  auf  Ergänzungen  der  Tagesordnung  sind dem Vorstand mindestens sieben Tage
vor der Mitgliederversammlung schriftlich und mit kurzer Begründung einzureichen. Später eingehende Anträge werden als Dringlichkeitsanträge zur Tagesordnung behandelt, wenn sie von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zugelassen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Peter König
1. Vorsitzender Tierschutzverein Bamberg e.V.

Anhang: Geplante Satzungsänderungen als Vorabinformation

alt:
§3-Mitgliedschaft
1.) Mitglied des Vereines kann jede natürliche Person werden, Mitglieder der Jugendgruppe
sollen mindestens das 8. Lebensjahr vollendet haben. Juristische Personen, Vereine oder
Gesellschaften können als Mitglieder aufgenommen werden.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrages des
Bewerbers mit einfacher Mehrheit. Der Bewerber ist über die Entscheidung zu unterrichten. Im Falle einer Ablehnung brauchen die Ablehnungsgründe nicht mitgeteilt zu werden. Die Mitglieder sind verpflichtet mit ihrer ganzen Kraft dem Zweck des Vereines (§ 2 der Satzung) zu dienen und diesen zu fördern. Sie sind zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages
verpflichtet.
neu:
1.) Mitglied des Vereines kann jede natürliche Person werden, Mitglieder der Jugendgruppe
sollen mindestens das 8. Lebensjahr vollendet haben. Juristische Personen, Vereine oder
Gesellschaften können als Mitglieder aufgenommen werden.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrages des
Bewerbers mit einfacher Mehrheit. Der Bewerber ist über die Entscheidung zu unterrichten. Im Falle einer Ablehnung brauchen die Ablehnungsgründe nur mündlich mitgeteilt zu werden. Wird innerhalb von 2 Monaten keine Entscheidung getroffen oder der Antrag abgelehnt, kann der Antragsteller eine schriftliche Anhörung beantragen, über die dann Vorstand und Beirat in gemeinsamer Sitzung mit einfacher Mehrheit entscheiden. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum der Antragstellung.
Die Mitglieder sind verpflichtet mit ihrer ganzen Kraft dem Zweck des Vereines (§ 2 der Satzung) zu dienen und diesen zu fördern. Sie sind zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet.
2.) +3.) bleiben unverändert.

alt:
§ 8 – Aufgabenbereich des Vorstandes
2.) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB.
Der Vorsitzende vertritt den Verein nach innen und außen allein; die beiden Stellvertreter, sowie Schatzmeister und Schriftführer gemeinsam. Im Innenverhältnis gilt, dass die beiden Stellvertreter nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden zur Vertretung befugt sind; im Falle der Verhinderung der beiden Stellvertreter treten an deren Stelle Schatzmeister und Schriftführer.
neu:
2.) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB.
Der Vorsitzende vertritt den Verein nach innen und außen allein; die beiden Stellvertreter, sowie Schatzmeister und Schriftführer gemeinsam. Im Innenverhältnis gilt, dass die beiden Stellvertreter nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden zur Vertretung befugt sind; im Falle der Verhinderung eines oder beider Stellvertreter treten an dessen/deren Stelle Schatzmeister oder/und Schriftführer.

alt:
§ 14 – Verbandsmitgliedschaft
Der Verein ist Mitglied des Deutschen Tierschutzbund e.V., sowie des Bayerischen Landesverbandes des Deutschen Tierschutzbundes e.V..
neu:
Über die Mitgliedschaft in Vereinen oder Dachverbänden entscheidet der Vorstand und Beirat in gemeinsamer Sitzung mit einfacher Mehrheit.

 

PS: In der schriftlichen Einladung hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Das Veranstaltungsjahr ist selbstverständlich 2018.