Ausschlussverfahren Dr. Liebhard Löffler
Das Ausschlussverfahren gegen den ehemaligen ersten Vorstand der Tierschutzvereines, Dr. Liebhard Löffler, wurde durch den Verein zunächst abschließend entschieden. Bereits im Fränkischen Tag vom 25.10.2016 erklärte Dr. Löffler, er hätte seinen Ausschluss im Interesse der Tiere und des Tierheims hingenommen. Allerdings stünde seine Reputation als Kreisrat und Zahnarzt auf dem Spiel, weswegen er den „Rauswurf keinesfalls kampflos hinnehmen“ werde.
Um aufzuzeigen, dass es in dem Ausschlussverfahren weder Angriffe auf die Reputation eines Kreisrates oder Zahnarztes gab und auch um zu zeigen, dass es nicht darum ging ein „unbequemes Mitglied“ mundtot zu machen, berichten wir über das Ausschlussverfahren anhand der gewechselten Dokumente, um Fehlinformationen und Spekulationen von vorne herein zu vermeiden.
Die Vorstandschaft hat am 11.7.2016 einstimmig und nach Rücksprache mit dem Beirat am 14.7.2016 die Durchführung eines Ausschlussverfahrens beschlossen. Dies wurde Herrn Dr. Löffler schriftlich mit Einschreiben vom 8.10.2016 bekanntgegeben, zugleich wurde ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme eröffnet. Mit Schreiben seines anwaltlichen Vertreters vom 20.10.2016 erfolgte eine umfangreiche Stellungnahmen, die innerhalb der Vorstandschaft eingehend erörtert wurde. Die Vorstandschaft hielt die gegen den Ausschluss vorgebrachten Gründe für nicht zutreffend und schloss mit einstimmigen Beschluss vom 26.10.2016 Herrn Dr. Löffler aus dem Tierschutzverein aus. Diese Entscheidung wurde eingehend begründet und mit Schreiben vom 3.11.2016 dem Betroffenen bekanntgegeben.
Entsprechend der Satzung des Vereines wurde gegen den Ausschlussbeschluss zunächst Einspruch erhoben. Nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut hatten nunmehr die Vorstandschaft und der Beirat in gemeinsamer Sitzung (sog. „erweiterte Vorstandschaft“) über den Einspruch zu entscheiden. Die Satzung des Vereins formuliert dies folgendermaßen:
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit absoluter Mehrheit nach vorheriger Anhörung des Betroffenen. Die Entscheidung des Vorstandes ist schriftlich zu begründen. Gegen die Ausschließungsentscheidung kann der Betroffene schriftlich innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe Einspruch erheben, über den dann Vorstand und Beirat in gemeinsamer Sitzung mit 2/3 Mehrheit entscheiden. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
Für die Sitzung der „erweiterten Vorstandschaft“ wurde der Sachverhalt nochmals in allen Details zusammengefasst und ein entsprechender Beschlussvorschlag für die Sitzung am 24.1.2017 erarbeitet, der in der Sitzung beraten und entschieden wurde. Aus dem Teilprotokoll der Sitzung vom 24.1.2017 ergibt sich, dass sich für die Aufhebung des Ausschlussbeschlusses keine erforderliche Mehrheit fand, so dass festgestellt wurde, dass der Ausschlussbeschluss wirksam sei. Herrn Dr. Löffler wurde daher mitgeteilt, dass er mit sofrtiger Wirkung nicht mehr Mitglied des Tierschutzvereines sei.
Diese Entscheidung kann innerhalb des Vereines nicht mehr angefochten oder überprüft werden. Es verbleibt nur die Möglichkeit, die Wirksamkeit des Ausschlusses durch die ordentlichen Gerichte prüfen zu lassen. Diesen Weg hat Herr Dr. Löffler nunmehr gewählt und zunächst versucht, eine einstweilige Verfügung gegen den Verein durch das Amtsgericht Bamberg zu erwirken. Dies hat das Amtsgericht allerdings abgelehnt und auch einer Beschwerde hiergegen nicht abgeholfen. Die Angelegenheit wurde nunmehr auf Betreiben des ehemaligen Vorstandes an das Landgericht verwiesen, vor welchem in Kürze ein Verhandlungstermin stattfinden wird. Angesichts des noch laufenden, gerichtlichen Verfahrens bitten wir um Verständnis dafür, dass wir näher Inhalte über das Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt nicht öffentlich diskutieren möchten. Wir werden bei nächster Gelegenheit weiter berichten.